Fahrlässige Tötung und Körperverletzung
Aufgrund des Todes der zwei Läufer beim Zugspitz-Extremberglauf vergangenen Sonntag ermittelt nun die Staatsanwaltschaft München gegen den Veranstalter, Peter Krinninger, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Laut Staatsanwaltschaft komme eine Mitverantwortung des Organisators in Betracht, insbesondere sei es nicht unvorhersehbar gewesen, dass das Wetter am Veranstaltungstag umschlage.