Wir verwenden Cookies um Ihnen eine bestmögliche Nutzererfahrung auf unseren Websites zu bieten. Mit der Nutzung unserer Seiten und Services erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
OKFahrlässige Tötung und Körperverletzung
Aufgrund des Todes der zwei Läufer beim Zugspitz-Extremberglauf vergangenen Sonntag ermittelt nun die Staatsanwaltschaft München gegen den Veranstalter, Peter Krinninger, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Laut Staatsanwaltschaft komme eine Mitverantwortung des Organisators in Betracht, insbesondere sei es nicht unvorhersehbar gewesen, dass das Wetter am Veranstaltungstag umschlage.