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OKRund ein halbes Jahr vor dem geplanten Veranstaltungstermin ist nach wie vor nicht sicher, ob der GENERALI MÜNCHEN MARATHON stattfinden wird. Nachdem das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München die Zulassung für die Veranstaltungen der Jahre 2025 und 2026 überraschend nicht an die München Marathon GmbH mit Race-Direktor Gernot Weigl, der das Rennen bis zuletzt 25 Jahre lang organisiert hatte, vergeben hat, kommt es nun am 16. April zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München.
Die Rechtsanwälte der München Marathon GmbH gehen davon aus, dass es sich um eine rechtswidrige Auswahlentscheidung des Kreisverwaltungsreferates gehandelt hat und erwarten, dass diese in dem Eilverfahren vom Gericht aufgehoben wird.
„Vor der Verhandlung am 16. April wird es keine Entscheidung darüber geben können, ob der Marathon stattfindet“, sagt Race-Direktor Gernot Weigl, der von der Münchner Kanzlei Schönefelder Ziegler vertreten wird. Der den Fall für die München Marathon GmbH betreuende Rechtsanwalt Maximilian Schmid erklärt, dass sich das Kreisverwaltungsreferat bei der Zulassung einer neuen und bisher unbekannten Veranstalterin nicht an die eigenen Ausschreibungsbedingungen und Veranstaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München gehalten habe.
Rechtsanwalt Maximilian Schmid sagt zudem: „Das Kreisverwaltungsreferat begründet seine Auswahlentscheidung damit, dass das Streckenkonzept der zugelassenen Mitbewerberin verkehrsverträglicher sei. Hierauf kommt es nach den eigenen Richtlinien und Ausschreibungsbedingungen der Stadt aber überhaupt nicht an. Im Übrigen bestätigt ein eingeholtes Verkehrsgutachten, dass das Konzept der Mitbewerberin zu einer Vollsperrung von Großteilen der Münchner Innenstadt führt.“ Der Rechtsanwalt stellt auch fest, dass „das Verwaltungsverfahren von Beginn an zu Lasten unserer Mandantschaft geführt wurde und bis heute eine Akteneinsicht in den Gesamtvorgang des Auswahlverfahrens verweigert wurde“.
Da aufgrund der knappen Zeit die Zukunft des fünftgrößten deutschen Marathon-Rennens, das in den letzten Jahren aufgrund eines stärkeren Elitefeldes auch international stärkere Beachtung fand, auf dem Spiel steht, wurde zwischenzeitlich das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht beantragt. Damit will Race-Direktor Herr Weigl schnellstmöglich Planungs- und Rechtssicherheit schaffen, damit der diesjährige Marathon auf jeden Fall stattfinden kann.
Bitte beachten Sie die folgenden redaktionellen Hinweise:
Die Verhandlung im Verwaltungsgericht München, Sitzungssaal 1, Bayerstraße 30, findet am 16. April um 11.30 Uhr statt und ist öffentlich.
www.generalimuenchenmarathon.de